# Darf der Bund Vergesellschaftung verhindern?

An episode of [Auf den Punkt](https://invisiblenetwork.ai/podcast/1411449986), 31 Oct 2026, 21 min.

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Die Frage, ob Wohnungen vergesellschaftet werden sollten, beschäftigt das Land Berlin schon seit Jahren. 2021 gab es einen Volksentscheid, bei dem die Mehrheit dafür gestimmt hat, dass Wohnungen, die großen und profitorientierten Wohnungsunternehmen gehören, zu Gemeineigentum gemacht werden. Ein Jahr später hat der Berliner Senat eine Expertenkommission eingesetzt, die diese Forderung verfassungsrechtlich überprüft hat. Diese kam 2023 zu dem Schluss, dass Vergesellschaftung möglich ist, allein schon deswegen, weil sie im Grundgesetz steht. Doch jetzt, wo sich Linke, Grüne und SPD in Berlin darauf geeinigt haben, dass Vergesellschaftung eines der Ziele ihrer potenziellen neuen Regierung sein soll, regt sich Widerstand gegen das Projekt. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat in dieser Woche die Eckpunkte eines Gesetzes vorgestellt, das Regeln für Vergesellschaftung aufstellt – und sie dabei erheblich erschwert. Einer der Eckpunkte ist etwa, dass die Entschädigung für vergesellschaftete Wohnungen dem Verkehrswert der Wohnungen entsprechen soll. Das würde Vergesellschaftung viel teurer machen, als es das Land Berlin gerade plant. Noch stehen nur Eckpunkte des Gesetzes. Doch schon jetzt äußern viele Juristinnen und Juristen Bedenken, ob es in dieser Form rechtmäßig wäre. Eine von ihnen ist Isabell Feichtner, Rechtswissenschaftlerin und Professorin an der Uni Würzburg. Sie war Teil der Expertenkommission, die der Berliner Senat 2022 eingesetzt hatte, um die Rechtmäßigkeit von Vergesellschaftung zu untersuchen. Und sie ist auch Gast in dieser Folge von „Auf den Punkt“. Moderation, Redaktion: Ann-Marlen Hoolt Redaktion: Nadja Schlüter Produktion: Ann-Kathrin Schneider Redaktionsschluss war Freitag, 30.10.2026, 15 Uhr. Zitiertes und zusätzliches Audiomaterial über ZDF, Reuters. Klicken Sie hier, wenn Sie sich für ein Digitalabo der SZ interessieren, um unsere exklusiven Podcast-Serien zu hören: www.sz.de/mehr-podcasts \[Mehr über die Angebote unserer Werbepartnerinnen und -partner finden Sie HIER\] (https://cmk.sueddeutsche.de/cms/articles/15600/anzeige/podcast-werbepartnerinnen/hier-gibt-s-weitere-infos-zu-den-angeboten-unserer-werbepartner-innen))

## Transcript

[0:06] Speaker 1: In Berlin haben sich Linke, Grüne und SPD darauf geeinigt, rund hundertsechzigtausend Wohnungen zu vergesellschaften.
[0:13] Speaker 1: Doch der Bund versucht das zu verhindern – Bundesinnenminister Alexander Dobrindt arbeitet dafür an einem Gesetz.
[0:20] Speaker 1: Juristisch ist das Neuland!
[0:22] Speaker 1: Und es gibt Juristinnen und Juristen die an der Rechtmäßigkeit des geplanten Gesetzes zweifeln.
[0:28] Speaker 1: Mit einer davon spreche ich gleich hier im SZ-Nachrichten-Podcast auf.
[0:32] Speaker 1: den Punkt Die Frage, ob Wohnungen vergesellschaftet werden sollten beschäftigt das Land Berlin schon seit Jahren.
[0:48] Speaker 1: In dem Jahr zwanzig gab es einen Volksentscheid bei dem die Mehrheit dafür gestimmt hat.
[0:53] Speaker 1: Das heißt diese Berlinerinnen und Berliner wollen dass die Wohnungen die großen und profitorientierten Wohnungsunternehmen gehören zu Gemeineigentum gemacht werden.
[1:03] Speaker 1: Und in dem Jahr zweieinzwanzig hat dann der Berliner Senat eine Expertenkommission eingesetzt.
[1:08] Speaker 1: Sie hat dann diese Forderung verfassungsrechtlich überprüft Und die kommen zu dem Schluss?
[1:13] Speaker 1: Ja, Vergesellschaftung ist möglich.
[1:15] Speaker 1: Und sie steht ja sogar im Grundgesetz!
[1:17] Speaker 1: Da wird nur eine Bedingung genannt – nämlich dass der Bund eine Entschädigung an die Unternehmen zahlen muss.
[1:24] Speaker 1: Genau so planen es auch linke Grüne und SPD für die künftige Berliner Landesregierung.
[1:29] Speaker 1: Konzerne sollen künftig nur maximal zehntausend Wohnungen besitzen.
[1:35] Speaker 1: Alles darüber hinaus soll vergesellschaftet werden.
[1:38] Speaker 1: Es würde in Berlin etwa hundertsechzigtausend Wohnungen betreffen, dafür plant das Land Berlin Entschädigungskosten von maximal sechzehn Milliarden Euro ein.
[1:48] Speaker 1: Aber der Widerstand gegen dieses Vorhaben ist groß – die Bundesregierung arbeitet schon an einem Gesetz, dass Vergesellschaftung erschweren soll oder wie es der Bundeskanzler nennt,
[2:02] Speaker 2: Enteignung!
[2:05] Speaker 2: Das ist gerade für den Investitionsstandort Deutschland von größter Relevanz und deswegen machen wir dieses Gesetz.
[2:12] Speaker 1: Dieses Gesetz soll unter anderem festlegen, dass die Entschädigung, die den Unternehmen gezahlt werden muss dem Verkehrswert der Wohnungen entsprechen soll.
[2:22] Speaker 1: Es würde für Gesellschaftung um ein Vielfaches teurer machen als es das Land Berlin gerade plant also viel teurer als die sechzehn Milliarden Euro, die ich vorhin erwähnt habe.
[2:32] Speaker 1: Einen weiteren Aspekt dieses Gesetzes beschreibt hier Innenminister Alexander Dobrindt.
[2:37] Speaker 2: Wir machen den Eckpunkten deutlich, dass man nicht willkürlich vergesellschaften kann – das hat Regeln zufolge.
[2:45] Speaker 2: eine dieser Regeln ist es die Notwendigkeit zwingend gegeben sein muss und deswegen auch nachgewiesen werden muss, dass andere mildere Maßnahmen ergriffen worden sind, die dann nicht wirkungsvoll waren.
[2:59] Speaker 1: Alle Eckpunkte des sogenannten Investitionsschutzgesetzes, die Dobren den dieser Woche vorgestellt hat würden für Gesellschaftung erheblich erschweren.
[3:09] Speaker 1: Doch viele Juristinnen und Juristen äußern Bedenken daran ob das rechtmäßig wäre!
[3:15] Speaker 1: Und genau darum geht es jetzt – ich spreche nämlich mit Isabel Feichtner Rechtswissenschaftlerin und Professorin an der Uni Würzburg.
[3:23] Speaker 1: Sie war Teil der Expertenkommission, die der Berliner Sennat.
[3:27] Speaker 1: Und die Rechtmäßigkeit von Vergesellschaftung zu untersuchen.
[3:33] Speaker 1: Frau Feichtner, sie sind eine von vielen Juristinnen und Juristen, die das geplante Investitionsschutzgesetz von Alexander Dobrin kritisieren.
[3:41] Speaker 1: Warum?
[3:41] Speaker 1: Können Sie das mal erklären!
[3:43] Speaker 0: Ja ich kritisiere es weil... Ich denke ziemlich deutlich geworden ist dass es bei diesem Investitions- schutz um eigentlich ein Gesetz geht, das verhindern soll, dass im Berlin vergesellschaftet wird.
[3:58] Speaker 0: Und ich halte das Recht auf Vergesellschaftung, das in Artikel fünfzehn Grundgesetz verankert ist für ja ein ganz wichtiges demokratisches Recht.
[4:08] Speaker 0: und jetzt stimmt es zwar, dass der Bund auch die Kompetenz hat eine Vergeseltschaftung durchzuführen Und das ist eine sogenannte konkurrierende Kompetenz.
[4:18] Speaker 0: Das heißt, wenn der Bund seine Kompetenz zur Vergesellschaftung hausübt, dann kann das Land das nicht mehr tun.
[4:25] Speaker 0: und jetzt möchte aber der Bund ja ein Gesetz erlassen gar nicht um selber eine Vergesätschaftung von Wohnung durchzuführen, um selber privateigentum an Wohnungen im Gemeindeigentum zu übertragen sondern sagt er möchte die Anforderungen an die Vergesälschaftung konkretisieren.
[4:40] Speaker 0: und das ist schon zweifelhaft.
[4:42] Speaker 0: und dann kommt eben noch dazu Das klar ist durch die Eckpunkte, die Bundesinnenminister Dobrindt jetzt vorgestellt hat.
[4:50] Speaker 0: Dass es wirklich um eine Verhinderung geht, um eine Erschwerung der Vergesellschaftung und das kann auch nicht sinn- und zweck an solchen Gesetzes eigentlich sein.
[5:00] Speaker 0: Vor allem dann nicht wenn man Vergeseltschaftung als ein demokratisches Recht ansieht
[5:06] Speaker 1: Aber gleichzeitig verbietet Dobrinde ja die Vergesellschaftung nicht.
[5:09] Speaker 1: also sie ist ja weiterhin erlaubt.
[5:11] Speaker 1: Es gibt nur Regeln diese etwas schwerer machen
[5:14] Speaker 0: Genau.
[5:14] Speaker 0: Was es unter anderem sehr erschweren wird, Vergesellschaftung durchzuführen ist die Maßgabe das die Entschiedigung des Verkehrswerts erfolgen soll.
[5:25] Speaker 0: und das stimmt zwar dass die Frage der Entschädigungen und nach welchem Maßstab die Entscheidung erfolge soll sehr umstritten ist und das war auch in der Expertinnenkommission sehr um stritten der ich angehört habe.
[5:37] Speaker 0: aber wo wir uns alle einig waren Selbst in der Expertenkommission waren sich alle Expertinnen einig, dass Abstriche gemacht werden können vom Verkehrswert.
[5:47] Speaker 0: Und da muss man eben auch dazu sehen das für Gesellschaftungsprojekte große Strukturreform-Projekte sind.
[5:55] Speaker 0: also da geht es nicht um den Eigentumsentzug an einzelnen Gegenständen und deshalb würde die Forderung den Maßstab der Entschädigung beim Verkehrswert anzusetzen, auch Vergesellschaftungsprojekt praktisch unmöglich machen weil die nicht mehr finanzierbar wären.
[6:11] Speaker 1: Also Verkehrswerte ist quasi dem Marktwert dieser Wohnung?
[6:15] Speaker 0: Ja, das ist natürlich noch mal eine ganz andere Frage jetzt.
[6:18] Speaker 0: In der Berichterstattung heißt es ja auf die Na ja Verkehrswert ist Verkehrswerte und man kann nicht irgendwelche neuen Arten von Wert erfinden.
[6:25] Speaker 0: Die Initiative hat ja selber ein Gesetzesvorschlag schon vorgelegt.
[6:29] Speaker 0: Ein Gesetz für die Überführungen von Privateigentumanwohnungen im Gemeindeigentum und schlägt dann neues Konzept vor einen sogenannten fair Gesellschaftungswert.
[6:40] Speaker 0: Und es ist eben nicht so dass wert objektiv Natur gegeben irgendwie vorliegt.
[6:46] Speaker 0: Der Wert von Wohnung muss immer nach einer bestimmten Methode bestimmt werden und eine Methode ist beispielsweise das Ertragswertverfahren, dass man also davon ausgeht welche Erträge erwirtschaftet werden durch Wohnungen die kommerziell vermietet werden und danach den Wert bestimmt.
[7:05] Speaker 0: Das wäre eine Möglichkeit dem Verkehrswert zu bestimmen.
[7:09] Speaker 0: Und da sind sehr viele Möglichkeiten denkbar Auch weil das noch nie vom Bundesverfassungsgericht entschieden wurde, weil es eben in der Bundesrepublik Deutschland noch nie eine Verhaltgesellschaftung gab auf Grundlage von Artikel fünfzehn und wir deswegen einerseits noch relativ frei sind.
[7:26] Speaker 0: In der Bestimmung der Methode und andererseits eben auch nicht wirklich vorhersagen können wie das Bundesverpfassungs-Gericht das entscheiden wird.
[7:32] Speaker 0: aber ich möchte nur nochmal betonen Es sind sich eigentlich alle Verfassungsreglern verfassungsrechtlerinnen einig dass der Verkehrswert der volle Verkehrswerte das sein kann, was hier gefordert ist an Entschädigung.
[7:45] Speaker 1: Warum steht denn die Vergesellschaftung überhaupt im Grundgesetz wenn sie bisher noch nie angewendet wurde?
[7:51] Speaker 0: Als das Grundgesetz geschrieben wurde, da waren sich eigentlich alle großen Parteien einig, dass es sowas braucht.
[7:56] Speaker 0: Also manche Landesverfassungen hatten ja sogar die Vergesellschaftung und die Sozialisierung von bestimmten Wirtschaftssektoren vorgeschrieben.
[8:03] Speaker 0: Das Grundgesetz geht gar nicht so weit – das erlaubt nur die Vergasellschaftung!
[8:08] Speaker 0: Und damals stand das ja unter anderem auch noch im Parteiprogramm der CDU drin, dass vergesellschaftet werden soll, bestimmte Wirtschafts- sektoren, weil sich eigentlich Einig waren das ein ungezügelter Kapitalismus, keine Option ist.
[8:22] Speaker 0: Und dass man auch aufpassen muss, dass Wirtschaftsmacht nicht kollidiert mit Politik weil wir gesehen haben, dass das eben auch dann die Herrschaft des Nationalsozialismus begünstigt hat dieses Zusammenspiel faschistischer Politik mit wirtschaftlich mächtigen Akteuren.
[8:40] Speaker 0: Das heißt Artikel fünfzehn eröffnet jetzt die Möglichkeit für eine Änderung der Eigentumsordnung und damit auch für eine Eränderung der Wirtschaftsordnungen.
[8:51] Speaker 0: Und viele Verfassungsrechtler haben gut begründet, warum das auch eine wichtige Option ist wenn wir eine bestimmte Art der Sozialstaatlichkeit verwirklichen wollen.
[9:02] Speaker 0: Wenn wir also wirklich ne demokratische Gesellschaft haben möchten, wenn wir gesellschaftliche Macht abbauen möchten, Demokratisierung der sozialen und der wirtschaftlichen Sphäre.
[9:17] Speaker 0: Und Artikel fünfzehn ist eigentlich eine ganz wichtige Norm, die das ermöglicht, dass wir die Bewirtschaftung von Wohnungen, die Verwaltung von Wohnungsdemokratisieren so dass die Berlinerinnen und Berliner auch mit entscheiden können wie die Stadt, die Zukunft der Stadt ausgestaltet wird.
[9:34] Speaker 1: Ich würde gerne noch mal zurückkommen zu dem Gesetz, was im Innenministerium gerade vorbereitet wird.
[9:39] Speaker 1: Sie haben jetzt gerade kritisiert dass der Innenminister die Vergesellschaftung des Landes Berlin erschweren will.
[9:46] Speaker 1: aber man könnte doch andersrum auch sagen er macht das ganze System nur besser.
[9:50] Speaker 1: es ist ja auch nur gerecht wenn Unternehmen ihre Wohnungen verlieren darf ihr auch entsprechend entschädigt werden.
[9:56] Speaker 0: Ja und nochmal also ich halte Artikel fünf zehn für eine ganz wichtige Option und Möglichkeit.
[10:04] Speaker 0: Also die Vergesellschaftung ist eine wichtige Möglichkeit, jetzt in diesem Fall die Bewirtschaftung der Wohnung zu ändern also die Verwaltung der Wohnung zur Demokratisieren beziehungsweise noch viel wichtiger ein Zustand herzustellen indem Wohnungen nicht mehr Kapitalanlagen sind.
[10:20] Speaker 0: Nicht mehr Kapitalanlagen in den Portfolios von großen Unternehmen Die natürlich auf die Wertsteigerung dieser Assets Kapitalanlagen, die die Wohnung für sie darstellen.
[10:32] Speaker 0: Ihre Politik oder ihre Bewirtschaftungsweise ausrichten.
[10:35] Speaker 0: und Artikel fünfzehn ermöglicht eben dass man diese Assetisierung praktisch wieder zurückdreht das Wohnungen nicht mehr Kapital Anlagen sind.
[10:45] Speaker 0: nicht mehr Assets sind nicht mir ihre Verwertung im Vordergrund steht sondern ihr Gebrauchswert.
[10:51] Speaker 0: Und was der Gebrauchs wert ist?
[10:52] Speaker 0: Oder wie der gebrauchswert erhöht werden kann Das können am besten die Bewohnerinnen und Bewohner entscheiden.
[10:58] Speaker 0: Aber damit eine Fairgesellschaftung möglich ist, kann ich natürlich nicht die Hürden so hochsetzen.
[11:02] Speaker 0: Vor allem wenn ich gar nicht will dass Wohnungen Kapitalanlagen sind dann sollte ich auch nicht den Wert ersetzen denen diese Kapital Anlagen haben.
[11:11] Speaker 0: aber genau das schlägt in Minister Dobrindt im Moment vor Wenn er sagt fair Gesellschaftung nur gegen Entschädigung des Marktwerts und des Verkehrswerts der Wohnung.
[11:22] Speaker 1: In den Eckpunkten für das Gesetz steht ja auch, dass erst dann vergesellschaftet werden darf wenn vorher andere Maßnahmen ausgeschöpft wurden.
[11:30] Speaker 1: Also wenn diese nachweislich keinen Effekt gezeigt haben wie bewerten Sie das?
[11:36] Speaker 0: Genau und da würde ich nochmal betonen wollen natürlich geht es bei der Vergesellschaftung auch darum und vielleicht auch primär darum die Anzahl bezahlbarer Wohnungen zu erhöhen weil es eben diese Wohnungskrise gibt, weil die Mieten so stark gestiegen sind.
[11:54] Speaker 0: Aber es geht immer auch um eine andere Art von Bewirtschaftung und das meint gemein Eigentum und Gemeinwirtschaft was eben ausdrücklich in Artikel fünfzehn Grundgesetz genannt ist.
[12:05] Speaker 0: Und das heißt Mitbestimmung mit Gestaltungsmöglichkeiten von Mieterinnen und Mietern.
[12:11] Speaker 0: Jetzt kann man sich fragen Was wäre ein milderes Mittel?
[12:15] Speaker 0: um diese Mitbestimmungsmöglichkeiten zu gewährleisten, als die Überführung in Gemeineigentum oder als eine andere Form der Gemeinwirtschaft.
[12:25] Speaker 0: Subventionen allein oder individuelle Mietenbeihilfen, Mietenzuschüsse oder so könnten dieses Ziel gar nie erreichen.
[12:34] Speaker 0: Aber darum geht es eben auch bei der Vergesellschaftung.
[12:37] Speaker 0: Und deswegen kann man nicht einfach so eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchführen oder einfach eine Prüfungen durchfühlen, gäbe es ein milderes Mittel um mehr Wohnraum zu schaffen wenn es gar nicht allein um Mehrwohnraum geht.
[12:51] Speaker 0: und auch da ist der Bericht der Expertinnenkommission eigentlich sehr klar.
[12:56] Speaker 0: Und eine Ansicht, die ich wiederum vertrete würde auch sagen so eine Verhältnismäßigkeitsprüfung braucht es gar nicht bei Artikel fünfzehn.
[13:03] Speaker 0: Aber es gibt viele Kolleginnen und Kollegen, die sagen das braucht es aber modifiziert.
[13:08] Speaker 1: Gleichzeitig scheint ja die Bundesregierung fest entschlossen zu sein die Vergesellschaftung zu verbieten.
[13:13] Speaker 1: Das hat zum Beispiel der Bundeskanzler Friedrich Merz angekündigt dass er das will.
[13:18] Speaker 0: Bayern wollte das ja am liebsten auch schon verbieten.
[13:23] Speaker 0: Die Bayerische Regierung, die es in den Bundesrat eingebracht hat, da würde ich einfach wieder sagen – Das Land hat die Kompetenz dazu, Vergesellschaftung durchzuführen solange der Bund nicht selber vergesellschaftet was er nicht vorhat.
[13:36] Speaker 0: und noch dazu würde ich sagen es handelt sich um ein kollektives demokratisches Grundrecht Was gerade deshalb so wichtig ist weil wir in der Geschichte immer wieder Versuche gesehen haben befördert eigentlich das Privateigentum quasi zu naturalisieren.
[13:52] Speaker 0: Also, eigentlich haben wir ja im Grundgesetz den schönen Satz des Inhalts und Schranken des Eigentums durch den Gesetzgeber bestimmt werden.
[13:59] Speaker 0: Das heißt, eigentlich ist der demokratische Gesetzgebers auch sehr frei darin zu bestimmen was eigentlich Inhalt von Privateigentum sein soll oder nicht.
[14:06] Speaker 0: aber es gibt eben immer wieder Tendenzen dass privateigentum Ja, zu immunisieren gegen eine demokratische Gestaltung.
[14:15] Speaker 0: Und auch deshalb ist es so wichtig darauf zu insistieren dass Artikel fünfzehnt ein demokratisches Recht ist die Eigentumsordnung zu ändern und dieses Recht kann dem Land nicht einfach genommen werden schon gar nicht von einem anderen Bundesland oder eben auch nicht durch den Bundesgesetzgeber.
[14:34] Speaker 0: Und noch dazu muss man ja sehen das in Berlin ein erfolgreicher Volksentscheid durchgeführt wurde.
[14:40] Speaker 0: Also ich empfinde das auch als zutiefst undemokratisch jetzt den demokratischen Willen der Berlinerinnen und Berliner nicht ernst zu nehmen, um ihnen zu sagen ihr wisst selber nicht was eigentlich gut für euch ist?
[14:52] Speaker 0: Und wir intervenieren jetzt mit einem Bundesgesetz, um das unmöglich zu machen oder auch mit irgendwelchen anderen Maßnahmen das unmöglich zu machen
[15:01] Speaker 1: Und wenn wir nochmal zur potenziell rot-rot grünen Landesregierung kommen, wie bewerten Sie das?
[15:06] Speaker 1: Was die Parteien zur Vergesellschaftung festgehalten haben in Ihrem Sondierungspapier.
[15:11] Speaker 0: Meine Kritik wäre daran noch dass sie ja jetzt ziemlich stark dieses Projekt, dieses Vorhaben abgeschwächt haben also abgewichen sind.
[15:20] Speaker 0: eigentlich von dem Vorschlag der Initiative nämlich Wohnungen von Unternehmen mit mehr als dreitausend Wohnungen zu vergesellschaften, haben Sie ja jetzt die Schwelle sehr stark hochgesetzt?
[15:32] Speaker 0: Wohnung zu Vergesellschaftenen von Unternehmen Mit mehr als zehntausend Wohnungs.
[15:38] Speaker 1: Gleichzeitig hat das Vorhaben überhaupt den Weg in das Sondierungspapier in Berlin gefunden.
[15:42] Speaker 1: also als Befürworter könnte man doch jetzt auch sagen besser so als gar nicht.
[15:47] Speaker 0: Besser so als garnicht wobei dass ein bisschen die Frage aufwirft, ob das dann noch dem Zweck der Vergesellschaftung, der mit Artikel fünfzehn verfolgt wird, gerecht wird.
[16:01] Speaker 0: Weil es eigentlich bei Artikel fifteen nicht um eine Güterbeschaffung geht also nicht wie bei der Enteignung Der Staat möchte ein Grundstück Es wird ihm nicht verkauft Dann enteignet er wendet Rohheitsgewalt an und nimmt sich.
[16:18] Speaker 0: Das wäre so der klassische Fall.
[16:20] Speaker 0: Die Eigentümerinnen verkaufen ihre Grundstücke, nicht dann wird enteignet und dann ist es auch immer gerechtfertigt den Verkehrswert zu zahlen weil man will ja eigentlich das Grundstück nicht wegnehmen aber man braucht es halt jetzt für diese Maßnahmen.
[16:33] Speaker 0: die Vergesellschaftung ist hier anders.
[16:34] Speaker 0: da will man ja wirklich die Art und Weise der Bewirtschaftung reformieren.
[16:39] Speaker 0: Und ich fand es eigentlich ganz gut zu sagen naja Dann will man auch all die Wohnungen eigentlich erfassen zur Kapitalanlagen geworden sind in den Portfolios von großen kapitalmarktorientierten Unternehmen, die aufgrund ihrer Größe aber auch aufgrund Ihrer rechtlichen Struktur bestimmte Verwertungsmöglichkeiten haben.
[17:01] Speaker 0: Die andere Unternehmen oder auch natürlich Personen nicht haben und die außerdem auch wegen ihrer Finanzmarktfinanzierung oder auch weil sie Aktiengesellschaften unter einem besonderen Verwertungsdruck stehen, also gegenüber ihren Läubigern gegen über ihren Anteilseignern.
[17:20] Speaker 0: Und das wäre meines Erachtens konsistent gewesen.
[17:23] Speaker 0: dann eine ganze Klasse von Wohnungen, ne ganze Kategorie von Wohnung oder Assets zur Erfassung mit der Fairgesellschaftung und das ist jetzt eben nicht mehr so.
[17:34] Speaker 0: Jetzt erwischt man irgendwie die Wohnungen von Woonovia und dann vielleicht noch ein zwei drei anderen Unternehmen.
[17:39] Speaker 0: aber es gibt dann weitere Unternehmen, die auf die gleiche Art und Weise die Wohnungen als Kapitalanlagen verwerten, die nicht erfasst werden.
[17:48] Speaker 0: Und das steht in einem gewissen Widerspruch für mich zu diesem Anliegen von Artikel fünfzehn eine Strukturreform, eine Reform der Eigentumsordnung hinzubekommen.
[18:05] Speaker 0: Also das kann ich mir wirklich nur mit ... Ideologischen Veränderungen erklären, die einfach so weit gedient sind.
[18:12] Speaker 0: Dass man sich gar nicht mehr vorstellen kann das Privateigentum in Frage zu stellen.
[18:17] Speaker 0: aber oft ist ja die Rede davon dass wäre dann der massivste Freiheitseingriff der jenen der Geschichte der Bundesrepublik.
[18:26] Speaker 0: erfolgt es und dabei wird vergessen erst mal dass die Adressaten dieses Eingriffs unternehmen sind.
[18:32] Speaker 0: also da verliert keine natürliche Personen irgendwie ihre Existenzgrundlage oder irgendwas an ihrem Vermögen.
[18:40] Speaker 0: Die einzigen, die eventuell verlieren könnten wirklich sind die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wenn es den Unternehmen dann so schlecht geht dass sie Angestellte entlassen müssten.
[18:52] Speaker 0: aber da gibt's ja auch den Vorschlag der Initiative das die denn übernommen werden könnten von der neuen Anstalt öffentlichem Rechts und die hätten aber auch von der Entschädigung Überhaupt nichts.
[19:01] Speaker 0: Also von der Entschädigung hätten die Unternehmen was?
[19:04] Speaker 0: Man könnte jetzt natürlich über die Aktionäre sprechen, aber das ist eben auch das Anlagerisiko, was Investorinnen und Investoren haben, dass natürlich durch politische Maßnahmen der Wert von Geldanlagen sinken kann.
[19:18] Speaker 1: Frau Feichner vielen Dank für das Gespräch!
[19:21] Speaker 0: Ja danke Ihnen!
[19:26] Speaker 1: Ich besonders spannend fand an diesem Gespräch mit Isabel Feichtner ist die Erklärung, wo das mit der Vergesellschaftung herkommt.
[19:33] Speaker 1: Also warum diese Möglichkeit im Grundgesetz steht und dass das auch mal Teil des politischen Programms der CDU war?
[19:41] Speaker 1: Das hat mich dann schon überrascht!
[19:43] Speaker 1: Ich habe mir das vorhin noch einmal genauer angeschaut.
[19:53] Speaker 1: Und zwei Jahre später, da gab es dann den Kurswechsel.
[19:56] Speaker 1: Dann ist die Vergesellschaftung aus dem Vokabular der CDU verschwunden.
[20:01] Speaker 1: Noch zwei Worte zur möglichen rot-grünen Landesregierung in Berlin – um dies im Gespräch ja auch immer wieder ging ob die Linken den Koalitionsverhandlungen zustimmen, so wie das Grüne und SPD ja schon getan haben.
[20:13] Speaker 1: Das entscheidet sich an diesem Samstag – das liegt allerdings außerhalb unseres Redaktionsschlusses.
[20:18] Speaker 1: Deshalb empfehle ich für alle Infos einen Blick auf szde.
[20:28] Speaker 1: Wir sind jetzt auch schon wieder am Ende dieser Podcast-Folge angekommen.
[20:32] Speaker 1: Ich sage vielen Dank an Katrin Schneider für die Produktion, wir hören uns morgen wieder und zwar mit einer besonderen auf dem Punktfolge, denn ich habe gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen einen Live-Podcast aufgenommen – Auf der Podcastbühne der Nacht der Autorinnen und Autoren einer Veranstaltung der SZ!
[20:50] Speaker 1: Und wie das gelaufen ist?
[20:51] Speaker 1: Das könnt ihr euch anhören morgen hier im Kanal.
[20:54] Speaker 1: Bis dahin und macht's gut!

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